Wie werden die Plätze für die katholischen Einrichtungen in Königsbrunn vergeben?

Ab Herbst können Sie sich über unser Online-Portal anmelden. Den Link finden Sie bald auf unserer Homepage.

Bei der Platzvergabe gelten folgende Regeln: Geschwisterkinder und Kinder mit einem besonderen Förderbedarf werden bevorzugt aufgenommen, Krippenkinder erhalten beim Wechsel in den Kindergarten einen Platz in der gleichen Einrichtung. Die weitere Platzvergabe erfolgt nach dem Alter der angemeldeten Kinder (ältere Kinder zuerst!). Wir versuchen, Ihre Priorität zu berücksichtigen. Kinder, die zum Zeitpunkt der Platzvergabe noch nicht in Königsbrunn mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten eine Zusage nur unter Vorbehalt.

Wann erhalten Sie Zusagen/Absagen bei der Platzvergabe?

Alle Zusagen der Königsbrunner Einrichtungen werden an einem Termin voraussichtlich Mitte März verschickt, die Absagen erst in einem zweiten Durchgang. Wenn Sie eine Absage erhalten, aber möchten, dass Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste verbleibt, dann senden Sie uns den Rückmeldeabschnitt derAbsage.

Wie läuft die Eingewöhnungszeit ab?

Die Eingewöhnung beginnt im September und wird individuell mit Ihren und den Bedürfnissen des Kindes abgestimmt. Für die Eingewöhnung in der Krippe müssen Sie etwas mehr Zeit einplanen. Die Betreuungszeiten werden langsam gesteigert, bis Weihnachten sprechen wir von Eingewöhnungszeit. Nähere und ausführliche Informationen erhalten Sie am Infoelternabend für die neuen Eltern.

Übergang Krippe - Kindergarten

Krippenkinder werden auf den Kindergartenbesuch vorbereitet. Es werden nur die Kinder im Kindergarten aufgenommen, die bis zum 30. September drei Jahre alt sind. Im laufenden Betreuungsjahr ist ein Wechsel von der Krippe in den Kindergarten nicht möglich.

Regelungen im Krankheitsfall

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes Augsburg Land darf Ihr Kind bei Durchfall und Erbrechen erst 48 Stunden nach Abklingen der Symptome (Durchfall/Erbrechen) wieder in die Einrichtung kommen. Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Kinderkrippen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetz. Bei der Vertragsschließung und beim Elternabend erhalten Sie weitere Informationen und Handreichungen für den Infektionsschutz (Betretungsverbote, Wiederzulassung) in unseren Einrichtungen.

Hygieneplan und Unfallverhütung

In unseren Einrichtungen arbeiten alle MitarbeiterInnen nach einem vom Gesundheitsamt Augsburg Land genehmigten Hygieneplan und werden darin regelmäßig unterwiesen. Hygiene hat das Ziel, alle Menschen zu schützen und Erkrankungen von Kindern, Mitarbeitern und Eltern zu vermeiden. Es werden regelmäßig arbeits- und unfallversicherungsrechtliche Begehungen unserer Einrichtungen und Außengelände durchgeführt.

Kinderschutz

Gemäß Kinderschutzgesetz und aus Überzeugung sind wir dem Kinderschutz verplichtet. Für den Fall, dass unsere MitarbeiterInnen Beobachtungen machen, die den Verdacht auf eine schwerwiegende Gefährdung der Kinder außerhalb unserer Einrichtungen nahelegen, suchen wir das Gespräch mit den Eltern und legen einen Zielkatalog fest. Zusätzlich nehmen wir die Unterstützung und Beratung des Kinderschutzbundes in Augsburg in Anspruch. Dafür haben wir für unsere katholischen Einrichtungen in Königsbrunn eine verbindliche Vorgehensweise in einem Kinderschutzkonzept festgelegt. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und kann in den Einrichtungen eingesehen werden.

Schutzkonzept zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Gewalt

Unserer Kenntnis nach waren bisher Kinder in unseren Einrichtungen nicht betroffen. Unsere Einrichtungen müssen auch weiterhin ein sicherer Ort sein, an dem die von uns betreuten Kinder sich bestmöglich entfalten können. Zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt wurde ein Institutionelles Schutzkonzept in Zusammenarbeit von Träger, Leitungen, MitarbeiterInnen und Eltern erstellt. Dieses Schutzkonzept legt verbindliche Regeln und Maßnahmen fest, die unseren MitarbeiterInnen Orientierung und Handlungssicherheit bieten. Es soll zugleich unseren Eltern und weiteren Interessierten als Information dienen, wie wir unseren Schutzauftrag in den Einrichtungen wahrnehmen. Das Schutzkonzept kann in den Einrichtungen eingesehen werden.
Eine weitere Problematik stellt die Verwendung von auf sozialen Medien veröffentlichten und für pädophile Zwecke verfälschten Abbildungen von Kindern dar. Hier bitten wir die Eltern, Verantwortung zu zeigen und Fotografien von fremden Kindern, die etwa auf Festen erstellt wurden, nicht zu posten.

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