Der monatliche Beitrag ist je nach gebuchter täglicher Betreuungszeit gestaffelt:
3 – 4 Stunden 49 €
4 – 5 Stunden 59 €
5 – 6 Stunden 69 €
6 – 7 Stunden 79 €
7 – 8 Stunden 89 €
8 – 9 Stunden 99 €
über 9 Stunden 109 €
Der Freistaat Bayern bezahlt für jedes Kind, das am 31.12. eines Jahres drei Jahre ist, ab dem September diesen Jahres einen Zuschuss von 100,- € im Monat direkt an die Einrichtungen. Dieser Zuschuss ist in den oben genannten Beiträgen bereits berücksichtigt. Der Beitrag wird in 12 Monatsraten jeweils zum Monatsanfang per Lastschrift eingezogen.
Für sozial schwache Familien übernimmt eventuell die Wirtschaftliche Jugendhilfe am Landratsamt Augsburg den Beitrag. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne mit dem Antrag!
Der monatliche Beitrag ist je nach gebuchter täglicher Betreuungszeit gestaffelt:
3 – 4 Stunden 219 €
4 – 5 Stunden 229 €
5 – 6 Stunden 239 €
6 – 7 Stunden 249 €
7 – 8 Stunden 259 €
8 – 9 Stunden 309 €
über 9 Stunden 269 €
Der Beitrag wird in 12 Monatsraten jeweils am Monatsanfang per Lastschrift eingezogen. Im Beitrag ist ein Getränkegeld von 4,- € enthalten.
Für Krippenkinder, die im letzten Krippenjahr am 31.12. bereits drei Jahre alt sind, reduziert sich der Beitrag ab dem Monat September monatlich um 100,- €, hier greift der gesetzliche Zuschuss analog zum Kindergarten. Diese Beitragsreduzierung wird automatisch berücksichtigt und muss nicht beantragt werden.
Achtung “Bayerisches Krippengeld” ab 01.01.2020 für in Einrichtungen betreute Kinder ab einem Jahr. Hier können Sie sich informieren, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Der Antrag zum Ausfüllen als PDF: Antrag für Krippengeld
Der Antrag kann auch direkt online ausgefüllt werden. Hier kommen Sie zum Onlineantrag.
Für sozial schwache Familien übernimmt eventuell die Wirtschaftliche Jugendhilfe am Landratsamt den Beitrag. Bitte sprechen Sie uns an, wir sind gerne behilflich!
Für unser individuelles und täglich frisch in unseren Einrichtungen gekochtes Mittagessen berechnen wir einen pauschalen Beitrag von 85 Euro pro Monat (ab 01.09.2023) für das Mittagessen von Montag bis Freitag. Es können auch weniger Wochentage gebucht werden, der pauschale Beitrag wird dann entsprechend reduziert. Sollte Ihr Kind aufgrund von Krankheit oder Urlaub länger (ab 15 zusammenhängenden Öffnungstagen) abwesend sein, werden zur Vermeidung von Härten Beiträge erstattet. Im Monat August bieten wir keine Mittagsverpflegung an, deshalb wird für den August auch kein Beitrag für das Mittagessen berechnet.
Achtung Förderung nach Sozialgesetzbuch, “Bildung und Teilhabe”! Wenn Sie in irgendeiner Form Anspruch auf Sozialleistungen haben, sei es als ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen usw., dann übernehmen die Sozialkassen die Beiträge für die Mittagsverpflegung Ihres Kindes in voller Höhe. Dieser Zuschuss muss jedoch beantragt werden! Hier können Sie den Antrag dazu herunterladen: Antrag Bildung und Teilhabe Mittagessen. Unsere Kitaleitungen sind gerne behilflich, bitte sprechen Sie uns an!