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Häufige Fragen

Antworten rund um Anmeldung, Eingewöhnung, Gesundheit und Kinderschutz – für alle fünf Kitas.

Anmeldung und Platzvergabe

Sie melden Ihr Kind im Anmeldezeitraum der Stadt (zuletzt 2. Januar bis 22. Februar) über deren Online-Portal an und nennen dort vier bis fünf Wunsch-Kitas. Geschwisterkinder und Kinder mit besonderem Förderbedarf werden bevorzugt aufgenommen. Krippenkinder erhalten beim Wechsel in den Kindergarten einen Platz in derselben Einrichtung. Danach entscheidet das Alter – ältere Kinder zuerst. Kinder, die noch nicht mit Hauptwohnsitz in Königsbrunn gemeldet sind, erhalten eine Zusage nur unter Vorbehalt.
Alle Zusagen der Königsbrunner Einrichtungen werden an einem gemeinsamen Termin verschickt, voraussichtlich Mitte März. Absagen folgen in einem zweiten Durchgang. Soll Ihr Kind auf der Warteliste bleiben, senden Sie uns den Rückmeldeabschnitt der Absage.

Eingewöhnung und Übergang

Die Eingewöhnung beginnt im September und wird auf Ihr Kind abgestimmt. In der Krippe planen Sie bitte etwas mehr Zeit ein. Die Betreuungszeiten steigern wir langsam; bis Weihnachten sprechen wir von Eingewöhnungszeit. Alles Weitere erfahren Sie am Info-Elternabend.
Wir bereiten die Krippenkinder auf den Kindergarten vor. Aufgenommen werden Kinder, die bis zum 30. September drei Jahre alt sind. Während des laufenden Betreuungsjahres ist ein Wechsel nicht möglich.

Gesundheit und Hygiene

Nach Durchfall oder Erbrechen darf Ihr Kind auf Anordnung des Gesundheitsamts Augsburg-Land erst 48 Stunden nach Abklingen der Beschwerden wiederkommen. Außerdem gilt das Infektionsschutzgesetz. Informationen dazu erhalten Sie beim Vertragsabschluss und am Elternabend.
Alle Mitarbeiterinnen arbeiten nach einem vom Gesundheitsamt genehmigten Hygieneplan und werden regelmäßig geschult. Gebäude und Außengelände werden regelmäßig auf Arbeits- und Unfallsicherheit geprüft.

Kinderschutz

Wir sind dem Kinderschutz gesetzlich und aus Überzeugung verpflichtet. Bei einem Verdacht auf Gefährdung suchen wir das Gespräch mit den Eltern und holen uns Beratung beim Kinderschutzbund Augsburg. Unser Kinderschutzkonzept liegt in den Einrichtungen zur Einsicht aus.
Ja. Träger, Leitungen, Mitarbeiterinnen und Eltern haben gemeinsam ein institutionelles Schutzkonzept erstellt. Es legt verbindliche Regeln fest und kann in den Einrichtungen eingesehen werden. Bitte posten Sie keine Fotos von fremden Kindern, etwa von Festen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Die Leitung Ihrer Kita hilft gerne weiter. Zu Beiträgen und Verträgen berät das KiTA-Zentrum St. Simpert.
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