Kinder ab einem Jahr müssen ab dem 01.03.2020 einen Masernimpfschutz nachweisen. Ausreichender Impfschutz besteht, wenn bis zum 1. Geburtstag mindestens eine Schutzimpfung, bis zum 2. Geburtstag mindestens zwei Schutzimpfungen stattgefunden haben. Nachweis durch ärztliche Bescheinigung oder Nachweis der Kontraindikation ebenfalls durch ärztliche Bescheinigung, ansonsten darf eine Aufnahme nicht stattfinden.