Elterninformation

Was Sie interessieren könnte:

Katholische Kinderkrippe St. Elisabeth

  • Wir betreuen maximal 23 Kinder in zwei Gruppen mit jeweils 11 bzw. 12 Kindern
  • Aufnahme ab 10 Monaten bis zu 3 Jahren
  • Unsere Konzeption finden Sie auf unserer Homepage

www.kath-kitas-koenigsbrunn.de

Wie erfolgt die Platzvergabe?

  • Anmeldung in der Einrichtung abgeben mit Verweis auf Priorität der Einrichtung
  • Geschwisterkinder (Kiga/Krippe) werden bevorzugt
  • Bedürftigkeit
  • Altersmischung in den Gruppen

Wann erhalten Sie die Zusagen / Absagen?

  • Alle Zusagen der Königsbrunner Einrichtungen erhalten sie an einem Termin (voraussichtlich Mitte März)
  • Alle Absagen erhalten Sie erst im zweiten Durchgang

Wie findet die Eingewöhnungszeit statt?

  • Beginnt ab September
  • An drei Vormittagen begleiten Sie Ihr Kind für jeweils eine Stunde, um unseren Vormittag kennenzulernen
  • Wird individuell mit Ihnen und den Bedürfnissen Ihres Kindes abgestimmt
  • Die Betreuungszeiten werden langsam gesteigert
  • Bis Weihnachten sprechen wir von Eingewöhnungszeit
  • Nähere und ausführliche Informationen erhalten Sie am Infoelternabend (Dienstag,07.07.20, 18.00 Uhr)

Gesetzliche Impfregelungen in Gemeinschaftseinrichtungen

Kinder ab einem Jahr müssen ab dem 01.03.2020 einen Masernimpfschutz nachweisen. Ausreichender Impfschutz besteht, wenn bis zum 1. Geburtstag mindestens eine Schutzimpfung, bis zum 2. Geburtstag mindestens zwei Schutzimpfungen stattgefunden haben. Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung oder Nachweis der Kontraindikation ebenfalls durch ärztliche Bescheinigung, ansonsten darf eine Aufnahme nicht stattfinden.

Öffnungszeiten / Buchungszeiten / Beiträge

  • Krippe: 7.00 – 16.00 Uhr (Bringzeit bis 8.30 Uhr)
  • Sie buchen in halbstündigen Buchungsschritten
  • Mindestbuchungszeit in der Woche 20 Stunden
  • Sie können entweder vor dem Mittagsschlaf abholen (bis 12.00 Uhr) oder wieder danach (ab ca. 14.00 Uhr)
  • Monatsgrundbeitrag (4 Std./Tag) 130 €, jede weitere Stunde 8 €, zuzüglich Mittagessen 70 €, Getränkegeld 4 €, Spielgeld 4 €, Nachmittagsbrotzeit 10 €. Details zu den Beiträgen finden sie hier.
  • Umbuchungen im Laufe des Jahres sind möglich, 5 € Umbuchungsgebühr

Zuschussregelungen für Krippenkinder

  • Bayerisches Krippengeld: Ab 01.01.2020 wird es für Kinder bezahlt vom 1.Geburtstag bis zum August des Jahres, in dem es drei Jahre alt wird. Zuschüsse müssen beim „Zentrum Bayern Soziales und Familie“ beantragt werden. Sie erhalten 100 € Beitragszuschuss. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 € bezahlt.
  • Den Beitragszuschuss des Freistaates Bayern (maximal 100 €) gilt für Familien mit Kindern ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Diese Förderung müssen Sie nicht extra beantragen.

Regelungen im Krankheitsfall

  • Bei Durchfall und Erbrechen darf Ihr Kind erst 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen/Durchfall wieder in unsere Einrichtung kommen.
  • Bitte bringen Sie Ihr Kind nur gesund in unsere Kita.

Mittagessen in unserer Einrichtung

  • Das Mittagessen wird täglich frisch in unserer Einrichtung von unseren Köchinnen zubereitet.
  • Unverträglichkeiten und schweinefleischfreies Essen werden berücksichtigt.
  • Wir verwenden frisches Obst und Gemüse (Gärtnerqualität), Fleisch vom heimischen Metzger (Schlachtung Vorort) und arbeiten mit Lieferanten aus der Region zusammen.
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