Corona Virus


Aktualisierung vom 21.05.2021

Dear Parents,

soeben wurde vom Landratsamt die Allgemeinverfügung für den Kita-Betrieb ab dem 25.05.2021 für den Landkreis Augsburg veröffentlicht. Solange die Inzidenz nicht drei Tage in Folge wieder über 100 steigt, gilt für die Kitas der eingeschränkte Regelbetrieb. Wir freuen uns, ab nächster Woche wieder alle Kinder in unseren Einrichtungen betreuen zu können.

Aktualisierung vom 30.04.2021

Dear Parents,

der Freistaat Bayern hat die Regelung zum Beitragsersatz für die Monate April und Mai verlängert. Der Träger wird für diese Monate weiterhin betreuungstäglich abrechnen. Betreuungstage bis höchstens 5 Tage pro Monat bleiben beitragsfrei, außer für die Mittagsverpflegung.

Umfeldtestung: Das Sozialministerium hat alle Kindergartenträger in Bayern gebeten, folgenden Elternbrief mit der Aufforderung, sich als Eltern regelmäßig testen zu lassen, zu verteilen. Den entsprechenden Infobrief des Ministeriums können Sie hier abrufen: Elternbrief-Umfeldtestung

Aktualisierung vom 01.04.2021

Da die Inzidenzzahlen wie erwartet im Landkreis die 100 überschritten haben, wurden wir heute von unserer Fachaufsicht am Landratsamt informiert, dass ab dem 06.04.2021 wieder die Notbetreuung greift. Das bedeutet, dass Ihre Kinder in der Einrichtung betreut werden, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit  haben. Wir bedauern dies sehr, aber es hatte sich bereits seit längerem abgezeichnet. Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, dann bitten wir Sie, dieses  Formular Notbetreuung ab 17. Mai 21 / Formular Notbereuung ab 24. Mai 21 auszufüllen und der Einrichtung zukommen zu lassen.

Ihre Trägervertretung Mia Grabolus

Aktualisierung vom 11.03.2021

Dear Parents,

hier die wichtigsten Infos zu den Neuerungen ab dem 15.03.2021.

Ab Montag, 15.03. gilt ein neuer Rahmenhygieneplan. Dieser enthält neue Regeln im Krankheitsfall für Kinder und Beschäftigte:

  1. Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs-bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR-oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
  2. Kranke Kinder und Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks-und Geruchssinns, Hals-oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen oder in ihnen tätig sein. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die betreffende Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs-bzw.respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR-oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich. Der erforderliche Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht.

Es ist uns bewusst, dass die Vorschrift zur Vorlage eines negativen Testergebnisses für Sie als Eltern und für Ihre Kinder eine Zumutung ist, aber bitte glauben Sie uns, es ist es auch für die Einrichtungen, so sinnvoll die Maßnahme zum Infektionsschutz auch ist. Leider wird die Entscheidung, wann ein Testergebnis zur Wiederzulassung vorgelegt werden muss und wann nicht, auf die Einrichtungen abgewälzt. Sie können Ihnen und uns behilflich sein, wenn Sie uns bei einer bekannten Allergie oder sonstigen chronischen Erkrankung Ihres Kindes ein ärztliches Attest zukommen lassen, falls Sie das nicht schon getan haben. Sollte es jedoch zu einer Corona-Infektionswelle kommen und wir aufgefordert werden, Unterlagen herauszugeben, dann müssen wir für diesen Fall vorbereitet sein. Wir werden im Einzelfall bei einem Zweifel, ob eine Testung  zur Wiederzulassung nach Krankheit erforderlich ist  oder nicht, auch immer wieder auf den Rat des Gesundheitsamtes zurückgreifen.

Auf Anordnung des Sozialminsteriums werden Ihnen die Leitungen einen Elternbrief des Ministeriums entweder per Ausdruck oder per mail zukommen lassen, den Sie hier  Elternbrief-15-03-2021 auch aufrufen können. Die Leitungen müssen sich den Erhalt des Elternbriefs bestätigen lassen.

Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, ist die Form der Betreuung ab dem 15.03. an den Inzidenzwert gekoppelt.

Bei einem Inzidenzwert unter 50 findet ein Regelbetrieb statt, aber weiterhin unter den Vorgaben des Rahmenhygieneplans. Dieser gibt uns vor, wo immer möglich unter Beibehaltung der gebuchten Betreuungszeiten feste Betreuungsverhältnisse zu haben. Auch aufgrund der Erfahrung des jüngst in einer unserer Einrichtungen aufgetretenen Corona-Falles werden wir zwar die Betreuungszeiten in der Früh und am Abend beibehalten, aber auch im Regelbetrieb keine weiteren Gruppenöffnungen anbieten. Dafür haben wir sicher Ihr Verständnis, denn jede vermeidbare Quarantäne und Gefährdung gilt es zu verhindern.

Bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100 bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb.

Bei einem Inzidenzwert über 100 kehren wir zur Notbetreuung zurück.

Die Fachaufsicht am Landratsamt Augsburg Land wird uns am Freitag jeder Woche die Form der Betreuung für die kommende Woche mitteilen. Stand heute beträgt die Inzidenz im Landkreis 64,3 mit leider steigender Tendenz. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb scheint kurzfristig unrealistisch. Sollten sich die Fallzahlen so vermehren, dass ein Notbetrieb ansteht, werden wir Sie so früh als möglich informieren, bitten Sie aber jetzt schon um Verständnis und Flexibilität für den Fall, dass die Inzidenz nah an 100 liegen würde, dann können wir Sie  leider erst sehr kurzfristig informieren.

Bitte bleiben Sie alle gesund!

Ihre Trägervertretung, Mia Grabolus

Aktualisierung vom 11.02.2021

Dear Parents,

laut Pressekonferenz vom 11.02.2021 wird die Notbetreuung bis einschließlich 19.02.2021 verlängert und – sollten die Infektionszahlen im Landkreis weiterhin stabil unter 100/7 Tage/100.000 Einwohner bleiben, dann gehen die Kitas ab dem 22.02.2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb. Die Vorgaben für den eingeschränkten Regelbetrieb sind im Detail noch nicht bekannt, insbesondere, ob die Einrichtungen gemeinsame Randzeitenbetreuung anbieten dürfen. Wir werden Sie zeitnah informieren.

Aktualisierung vom 10.02.2021

Laut letztem Newsletter vom Sozialministerium erfahren wir am Donnerstag, 11.02., wie die Kinderbetreuung ab dem 15.02.2021 geregelt wird. Wir werden Sie zeitnah hier und unter Aktuelles auf der Homepage informieren.

Aktualisierung vom 27.01.2021

Die Staatsregierung hat am 26.01.2021 beschlossen, für Eltern, die ihre Kinder im Januar und Februar jeweils weniger als 6 Tage in die Notbetreuung geben, die Elternbeiträge zu übernehmen. Für weitergehende Hinweise können Sie hier den Elternbrief der Regierung abrufen: Elternbeitragsersatz Januar Februar 2021.

Der Träger wird für den Februar zunächst den Beitragseinzug aussetzen und im Laufe des Monats Februar zu viel bezahlte  Beiträge für Januar zurückerstatten.

Aktualisierung vom 21.01.2021

Dear Parents,
die Regelung zur Notbetreuung wurde vom Freistaat Bayern verlängert vom 01.02. bis zum 14.02.2021, für weitergehende Informationen siehe Aktualisierung vom 07.01.2021. Bitte bleiben Sie alle gesund!

Ihre Trägervertretung, Frau Grabolus

Aktualisierung vom 20.01.2021

Information zu den Kinderkrankentagen:

Dear Parents,

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird für Eltern der Anspruch auf Kinderkrankengeld verdoppelt, um Betreuungsengpässe abzudecken. Dazu werden zu den bestehenden 10 Tagen im Jahr weitere 10 Tage gewährt. Nun liegen uns die Informationen zur Abwicklung vor, die unter folgendem Link Mehr Kinderkrankentage (bundesregierung.de) entnommen werden können.

Um bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse das Kinderkrankengeld beantragen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihrer Betreuungseinrichtung, eine Krankschreibung Ihres Kinderarztes benötigen Sie nicht. Sie können das Formular hier abrufen und vorausgefüllt bei Ihrer Leitung abgeben oder Sie melden sich telefonisch bei Ihrer Leitung, dass Sie die Erklärung benötigen und Ihre Leitung stellt Ihnen das Formular aus: Formular Kinderkrankentage

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des  Bundesfamilienministeriums.

Aktualisierung vom 15.01.2021

Dear Parents,

wir bitten Sie, unsere Einrichtungen ab dem 18.01.2021 zu Ihrem und unserem Schutz mit einer FFP2-Maske zu betreten. Vielen Dank schon jetzt für Ihr Verständnis!

Aktualisierung vom 07.01.2021

Dear Parents,

das Sozialministerium hat uns soeben mitgeteilt, dass die seit 21.12.2020 bestehende Regelung zu den Kindertageseinrichtungen bis mindestens 31.01.2021 verlängert wird. Die katholischen Kitas in Königsbrunn bieten auch weiterhin eine Notbetreuung an. Alle Eltern, die ihre Kinder nicht anders betreuen können, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, es werden keine Nachweise z.B. der Arbeitgeber eingefordert. Wir betreuen Ihre Kinder gerne und wünschen uns sehr, dass es wieder “normal” laufen würde. Wir sind jedoch weiterhin mit positiven Coronafällen in unseren Einrichtungen konfrontiert, die Gefahr ist weiterhin sehr real. Deshalb der auch vom Sozialministerium geäußerte dringende Appell an Sie, liebe Eltern, zu Ihrer und zu unserer Sicherheit: bringen Sie die Kinder in unsere Einrichtungen, wenn Sie keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. Übrigens hat der Freistaat Bayern erlaubt, dass zwei feststehende Familien ab dem 11.01.2021 eine Betreuungsgemeinschaft bilden dürfen und sich in der privaten Betreuung abwechseln dürfen.

Ab sofort  führen unsere Kitas eine Bedarfsumfrage für die Notbetreuung durch, um den Personalbedarf und die Mittagesverpflegung ab dem 11.01.2021 planen zu können. Hier können Sie ein Formular herunterladen, das Sie an unsere Einrichtungen per Email schicken können, so können Sie schnell Ihren Bedarf weitergeben: Formular-Notbetreuung. Es ist aber auch eine telefonische Anmeldung bei der jeweiligen Einrichtung möglich. Sollten sich weiterhin so wenige Kinder für die Notbetreuung anmelden wie vor und nach Weihnachten, würden wir weiterhin keine Mittagsverpflegung anbieten, für diesen Fall bitten wir schon jetzt um Verständnis. Eingezogene Essensbeiträge für Januar werden wir mit der Februarabrechnung zurückerstatten. Für Fragen stehen Ihnen unsere Leitungen gerne zur Verfügung.

Mia Grabolus, Trägervertretung

Aktualisierung vom 28.10.2020

Kitas bleiben nach dem Willen der Bundesregierung geöffnet. Details folgen. Bitte halten Sie sich an die Hygienemaßnahmen. Details folgen.

Aktualisierung vom 03.09.2020

Die Einreisequarantäneverordnung wurde vorerst bis zum 18.09.2020 verlängert, die Betretungsverbote nach Aufenthalt in Risikogebieten gelten weiter!

Vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde ein Stufenplan in drei Schritten entwickelt, der sich an den aktuellen Infektionszahlen in der Region orientiert. Je höher die Infektionszahlen, desto weitreichender die Maßnahmen in unseren Einrichtungen. Aktuell befinden wir uns in Stufe 1 (grün) im Regelbetrieb und wir hoffen sehr, dass es so bleibt. Bei steigenden Infektionszahlen entscheidet das Gesundheitsamt unseres Landkreises, ob für unsere Gemeinde die Warnstufen 2 (gelb) oder 3 (rot) erreicht sind. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen so weit kommen, wird das Gesundheitsamt und die Kindergartenfachaufsicht des Landratsamtes vorgeben, in welcher Form reagiert werden muss. Damit der Betrieb in unseren Kitas gut weiterlaufen kann, werden unsere Teams jeden Tag bis auf weiteres den Gesundheitszustand Ihres Kindes abfragen und auch kurz abschätzen. So schwer es im Einzelfall auch sein mag, zum Wohle aller:  bitte bringen Sie erkrankte Kinder nicht in die Einrichtung! Das Sozialministerium hat eine Elterninfo zum aktuell gültigen Coronafahrplan veröffentlicht, die wir an alle Eltern verteilt haben. Hier noch einmal zum Nachlesen: Informationsblatt Eltern Krankheitssymptome

Aktualisierung vom 24.07.2020

Das Staatsministerium hat nun eine offizielle Verlautbarung zu den Quarantäneregeln veröffentlicht:

“Wichtiger Hinweis für die Ferienzeit

Mit Blick auf die nächste Woche beginnenden Sommerferien möchten wir Sie über die Regelungen zu Reisen ins Ausland informieren. Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach den Maßgaben oben genannter Verordnung. Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch einer Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einstufung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenzen bei der Reiseplanung zu bedenken.”

Aktualisierung vom 22.07.2020

Dear Parents,

die Urlaubszeit steht an und viele planen wieder Reisen ins Ausland. Das Staatsministerium bittet uns, Sie darauf hinzuweisen, dass nach der Bayerischen Einreise-Quarantäne-Verordnung alle Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in Bayern verpflichtet sind, sich nach Einreise vierzehn Tage lang selbst zu isolieren. Das betrifft auch Ihre Kinder. Im Moment sind Urlaubsländer wie z.B. die Türkei, Ägypten, Marokko oder Serbien auf der Liste der Risikoländer. Über den aktuellen Stand können Sie sich unter dieser Adresse informieren: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Ihre Leitungen werden Sie bitten, dass Sie uns nach der Sommerpause eine Erklärung abgeben, dass Ihre Familie sich in den letzten zwei Wochen vor dem Betreuungsbeginn nicht in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Dafür bitten wir Sie schon jetzt um Verständnis. Ihnen und Ihren Familien wünschen wir trotz der schwierigen Bedingungen eine schöne und erholsame Sommerzeit.

Ihre Trägervertretung, Mia Grabolus

Aktualisierung vom 02.07.2020

Dear Parents,

seit dem 01.07.2020 dürfen alle Kinder wieder in unsere Einrichtungen kommen. Wir freuen uns – sicherlich mit Ihnen – über diese wiedergewonnene, wenngleich stark veränderte “Normalität”. Unser Ziel muss es sein, Ansteckungen in unseren Einrichtungen zu verhindern, oder, falls es doch passieren sollte, Infektionsketten so schnell als möglich zu unterbrechen. Dieser Infektionsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, wir schützen uns alle gegenseitig. Deshalb bitten wir auch an dieser Stelle wiederholt um Verständnis, dass wir Kinder auch mit leichten Erkältungssymptomen nicht aufnehmen dürfen bzw. abholen lassen müssen. Dies unterstreicht auch der Informationsbrief für Eltern, den das Sozialministerium aus diesem Anlass veröffentlicht hat und dem Sie weitere Einzelheiten auch zu ärztlichen Attesten entnehmen können: Informationsblatt für Eltern ab 01-07-2020

Für Fragen dazu stehen Ihnen die Leitungen Ihrer Einrichtung gerne zur Verfügung.

Ihre Trägervertretung, Mia Grabolus

Aktualisierung vom 19.06.2020

Wir freuen uns, ab dem 01.07.2020 wieder alle Kinder in unseren Einrichtungen aufnehmen zu können. Bitte helfen Sie alle mit, das Infektionsrisiko für unsere Kinder, Eltern und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Jede Kindertageseinrichtung hat ein Coronaschutzkonzept, das Sie bei Ihrer Einrichtungsleitung einsehen können.

Beitragseinzug: Ab dem Monat Juli wird der Träger die Beiträge wieder wie gewohnt einziehen. Für die Krippeneltern in der Notbetreuung: bitte beachten Sie, dass wir Anfang Juli ebenfalls die anteiligen Grundbeiträge für die Betreuung Ihrer Kinder im Monat Juni einziehen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Grabolus wenden.

Aktualisierung vom 16.06.2020

Vom Sozialministerium wurden neue Formulare für die Betreuung der Kinder veröffentlicht, die seit dem 15.06.2020 betreut werden dürfen. Wir bitten Sie, das auf Sie zutreffende Formular ausgefüllt in der Einrichtung abzugeben. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns!

200602_krippenabschlusskinder 200602_vor-vorschulkinder

200602_vor-vorschulkinder

Aktualisierung vom 04.06.2020

Inzwischen wurden vom Staatsministerium neue Formulare für die neu berechtigten Kinder ab dem 15.06.2020 veröffentlicht. Bitte geben Sie die jeweiligen Formulare bis mindestens zum zweiten Betreuungstag in den Einrichtungen ab:

Vor-vorschulkinder

Krippenabschlusskinder

Erklärung_notbetreuung_geschwisterkinder

Aktualisierung vom 02.06.2020

Die Staatsregierung hat die Betretungsverbote der Kindertageseinrichtungen bis zum 30.06.2020 verlängert. Voraussichtlich dürfen ab dem 01.07.2020 wieder alle Kinder unsere Einrichtungen besuchen, worüber wir uns sehr freuen.

Ab dem 15.06. ist folgende weitere Öffnung beschlossen:

  • Kinder, die ab dem Schuljahr 2021/22 in die Schule gehen, also bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt sind bzw. zurückgestellt sind und deren Geschwisterkinder, sofern sie die selbe Einrichtung besuchen
  • Krippenkinder, die zwei und drei Jahre alt sind und deren Geschwisterkinder, sofern sie die selbe Einrichtung besuchen.

Hier die entsprechende Allgemeinverfügung zum Nachlesen: Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29. Mai 2020 Verlängerung der Betretungsverbote anlässlich des Coronavirus

Wie immer unsere Bitte: wenn Sie Anspruch auf Betreuung haben und diese auch wahrnehmen wollen: bitte melden Sie sich zwei Tage vorher in der Einrichtung, damit wir entsprechend planen können.

Ihre Trägervertretung, Frau Grabolus

Aktualisierung vom 25.05.2020

Das Sozialministerium hat neue Anmeldeformulare für die Betreuung ab dem 25.05.2020 veröffentlicht. Wenn Sie Ihr Kind/Ihre Kinder ab dieser Woche neu in der Betreuung haben, dann füllen Sie das entsprechende Formular bitte aus und geben es in der Einrichtung ab. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns ganz herzlich.

200522_erklarung_notbetreuung_vorschulkinder

200522_erklarung_notbetreuung_geschwisterkinder

200522_erklarung_notbetreuung_kritische_infrastruktur

200522_erklarung_notbetreuung_alleinerziehende

200522_erklarung_notbetreuung_vor-abschlussschulerinnen

Aktualisierung vom 20.05.2020

Vom Sozialministerium wurde mittlerweile der Newsletter Nr. 342 zu den Änderungen in der Notbetreuung ab dem 25.05.2020 veröffentlicht. Hier zum Nachlesen: 342 NL Ausweitung Notbetreuung 25.05

und die entsprechende Allgemeinverfügung ab dem 25.05.2020:Allgemeinverfügung – AV KiTa ab 25.05.2020 – baymbl-2020-275

Aktualisierung vom 19.05.2020

Der Ministerrat hat heute weitere Ausweitungen der Notbetreuung beschlossen. Hier der Wortlaut von der Homepage des Sozialministeriums:

“Ausweitung zum 25. Mai 2020:

  • Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2020/2021 bereits möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen wurde, zum Beispiel, weil diese zurückgestellt wurden.
  • Geschwisterkinder von Vorschulkindern und Kindern mit (drohender) Behinderung, dürfen ebenfalls wieder ihre Kita besuchen, wenn sie in der gleichen Einrichtung betreut werden. Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff „Geschwisterkinder“ umschrieben, auf ein Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an. Entscheidend ist, dass die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Spätere Ausweitung:

Im nächsten Schritt der Ausweitung der Notbetreuung ist die Aufnahme von Krippenkindern, die am Übergang zum Kindergarten stehen sowie Kindern, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden sollen, vorgesehen. Dieser Schritt kommt ab dem 15. Juni 2020 in Frage. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen diese Ausweitungen möglich sind, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.”

Bitte melden Sie sich zeitnah in der Einrichtung, ob Sie die Betreuung ab dem 25.05. in Anspruch nehmen möchten. Wir freuen uns, die Kinder wieder aufnehmen zu dürfen, müssen aber auch den Infektionsschutz so gut als möglich gewährleisten. Und bitte haben Sie Verständnis für die Abstands- und Hygieneregeln, die wir treffen müssen zu unser aller Schutz.

Ihre Trägervertretung, Frau Grabolus

Aktualisierung vom 10.05.2020

Es gibt neue Formulare für die Anmeldung zur Notbetreuung ab dem 11.05.2020, die hier abgerufen werden können:

200507_erklaerung_notbetreuung_alleinerziehende

200507_erklaerung_notbetreuung_kritische_infrastruktur

200507_erklaerung_notbetreuung_vor-abschlussschuelerinnen

In dieser Elternerklärung des Sozialministeriums sind die aktuellen Regeln der Notbetreuung und weitere wichtige Hinweise zusammengefasst: 200511_informationsblatt_fur_eltern

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Zweifelsfälle angesichts des immer noch geltenden Betretungsverbotes mit dem Jugendamt klären müssen, wir bemühen uns, dies so zeitnah wie möglich abzuschließen. Und bitte melden Sie sich zwei Tage im Voraus in Ihrer Einrichtung, wenn Sie neu Notbetreuung in Anspruch nehmen können und wollen – Sie helfen uns damit sehr mit der Planung, vielen Dank.

Maria Grabolus, Trägervertretung

Private Betreuungsgemeinschaften

Außerdem gibt es ab jetzt die Möglichkeit, private “Betreuungsgemeinschaften” zu bilden, die Ihnen eventuell helfen könnten, die Zeit bis zur allgemeinen Öffnung der Kitas zu überbrücken. Das Sozialministerium hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht: empfehlungen_gegenseitige_betreuung_von_kindern_nachbarschaftshilfe

Aktualisierung vom 08.05.2020

Hier der am 07.05. veröffentlichte Newsletter Nr. 341 mit den Änderungen zum 11.05.2020. :341 NL Ausweitung Notbetreuung 11.05

Das Betretungsverbot für alle Kinder ohne Anspruch auf Notbetreuung wurde mittlerweile bis mindestens zum 24.05.2020 verlängert. Der Fahrplan der schrittweisen Öffnung der Kitas sieht vor, dass ab dem 25.05. die Vorschulkinder und die Geschwisterkinder aller bis dahin aufgenommenen Kinder betreut werden dürfen. Sobald wir von den Behörden Informationen bekommen, dass dieser Fahrplan auch so umgesetzt wird, werden wir Sie in Kenntnis setzen.

Aktualisierung vom 06.05.2020

Ab dem 11.05.2020 haben weitere Kinder Anspruch auf Notbetreuung. Hier der Text aus dem Sozialministerium zum Nachlesen:

“Die Notbetreuung wird erneut in Richtung eines erweiterten Notbetriebs ausgeweitet. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern.

Folgende weitere Gruppen können ab Montag, den 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen:

  • Kinder mit (drohender) Behinderung, für die ein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Bescheid festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) haben. Gerade dort, wo schon vor der Corona-Pandemie auch unterhalb der Schwelle zur Kindeswohlgefährdung hoher Unterstützungsbedarf bestand, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Schon bislang bestand die Möglichkeit einer Notbetreuung, wenn dies vom zuständigen Jugendamt zur Sicherstellung des Kindeswohls angeordnet wurde. Damit hat der Kinderschutz insbesondere durch Unterstützung von Familien in Belastungssituationen auch in Corona-Zeiten oberste Priorität.
  • Kinder von studierenden Alleinerziehenden.”

Für Kinder mit (drohender) Behinderung sind die entsprechenen Nachweise in unseren Einrichtungen vorhanden, für alle anderen Kinder müssen geeignete Nachweise den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Aktualisierung vom 27.04.2020

Über das Wochenende wurden weitere Dokumente und Informationen zur Notbetreuung veröffentlicht, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen wollen.

Aktualisierung vom 24.04.2020

Mit Newsletter Nr. 338 vom 23.04.2020, 18.50 Uhr, wurde uns mitgeteilt, dass eine Notbetreuung nicht möglich ist, wenn eine weitere, volljährige Person im Haushalt lebt, die die Betreuung übernehmen kann. Hier der Newsletter zum Nachlesen: 338 NL Coronavirus Erläuterung Ausweitung. Wir arbeiten daran, in jedem Einzelfall mit dem Jugendamt zu besprechen, ob wir Ihre Kinder betreuen dürfen oder nicht und welche Nachweise dazu nötig sind. Folgende Erklärungen, die Sie uns bitte vor Beginn der Notbetreuung ausgefüllt mitbringen, sind mittlerweile veröffentlicht:

Elternerklärung-Kritische Infrastruktur

Elternerklärung- Alleinerziehend

Elternerklärung-Abschlussschüler

Aktualisierung vom 20.04.2020:

Ministerpräsident Söder hat angekündigt, dass der Freistaat Bayern alle Elternbeiträge für drei Monate übernehmen wird (aber voraussichtlich nicht für Kinder, die in der Notbetreuung aufgenommen sind). Wir werden die Beiträge für Mai und Juni nicht einziehen und für April zeitnah zurückerstatten.

Aktualisierung vom 16.04.2020

Ab dem 27.04. werden Kinder von alleinerziehenden und erwerbstätigen Eltern in der Notbetreuung aufgenommen. Familien, in denen nur ein Partner in einem systemrelevanten Bereich arbeitet, haben ab 27.04. ebenfalls Anspruch auf Notbetreuung.

Dear Parents,

auf Anweisung des Freistaates Bayern sind unsere Einrichtungen bis vorerst 10.05.2020 geschlossen. Trotz der Schließzeit sind wir weiter für Sie telefonisch erreichbar. Wenn Sie für Ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen und wollen, dann melden Sie uns Ihren Bedarf bitte mindestens zwei Tage vor Betreuungsbeginn. Für die Organisation der Notbetreuung ist viel Planungsarbeit zu leisten, Sie helfen uns damit sehr!

Wir hoffen, dass wir alle Kinder bald wieder wohlbehalten in unseren Einrichtungen aufnehmen können. Wir wünschen Ihnen und den Kindern, dass Sie diese schwierige Zeit gut überstehen. Rufen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung brauchen, auch wenn wir oft nicht mehr tun können, als zuhören, aber vielleicht hilft das manchmal ja auch.

Ihre Maria Grabolus, Trägervertretung

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